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Richtlinien und Verordnungen in Europa

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Regelungen und Vorschriften, die unseren Fonds leiten. Wir legen größten Wert auf Transparenz und Compliance und sind bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, das den höchsten Standards entspricht.

UCITS steht für “Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities” oder zu Deutsch OGAW „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren". Diese europäische Richtlinie stammt aus dem Jahr 1985 und ist in der aktuellen, konsolidierten Version 2009/65/EG UCITS V seit 18. März 2016 in Kraft. Die konsolidierte Version basiert auf der Abänderungsrichtlinie 2014/91/EG vom 23. Juli 2016. Sie regelt die einheitliche Gestaltung der Gesetze in der EU in Bezug auf offene Investmentfonds, die in übertragbare Wertpapiere wie Aktien und Anleihen/Obligationen investieren. Mit Blick auf ein Höchstmass an Anlegerschutz regelt diese Richtlinie die Organisation, die Verwaltung und Aufsicht von Investmentfonds nach UCITS. Dabei liegt das Augenmerk auf folgenden Punkten: in welche Wertpapiere darf investiert werden und die Gewährleistung einer ausreichenden Streuung derselben, jederzeitige Veräusserbarkeit des Fonds, korrekte Bewertung der im Fonds enthaltenen Wertpapiere, ein adäquates Risikomanagement, eine sichere Aufbewahrung der Vermögenswerte und ausreichende Information für die Anleger.
Die UCITS V-Anpassungen haben unter anderem die Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Verwahrstellen (Depotbanken), die das Fondsvermögen verwahren, zum Gegenstand. Darüber hinaus sollen Anforderungen an Vergütungssysteme von Fondsgesellschaften den Regelungen der AIFM-Richtlinie angeglichen werden. Ausserdem gibt die Richtlinie den EU-Staaten vor, wie sie Gesetzesverstösse in Zusammenhang mit der Verwaltung von Fonds sanktionieren sollen.
Fonds, die die Bedingungen nach UCITS erfüllen, können aufgrund der erfüllten hohen Sicherheitsstandards in der ganzen EU ohne Einschränkungen angeboten werden. Durch die Mitgliedschaft im EWR hat auch Liechtenstein diese Richtlinie übernommen und in nationales Gesetz umgesetzt. Dies bedeutet für Investmentfonds einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Markt und für Anleger dieselbe rechtliche Sicherheit wie bei allen anderen Fonds in der EU.


Die oben genannte UCITS-Richtlinie wird durch Durchführungsrichtlinien und Durchführungsverordnungen konkretisiert.

UCITS V-Richtlinie (in Liechtenstein im UCITSG umgesetzt)
Richtlinie 2009/65/EG

UCITS IV-Durchführungsrichtlinien
Richtlinie 2010/42/EU
Richtlinie 2010/43/EU

UCITS IV-Durchführungsverordnungen
Verordnung (EU) Nr. 583/2010
Verordnung (EU) Nr. 584/2010

UCITS V-Delegierte Verordnungen
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/438 – Verwahrstellen

Die europäische Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds vom 8. Juni 2011, auch AIFM-Richtlinie (AIFMD; Alternative Investment Fund Managers Directive), reguliert die Manager von alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers). Sie betrifft alle Manager offener und geschlossener Fonds, soweit sie nicht bereits durch die UCITS-Richtlinie reguliert sind.
Im Gegensatz zur UCITS-Richtlinie, in der Fonds reguliert werden, regelt die AIFM-Richtlinie bis auf wenige Ausnahmen den Manager (AIFM) und nicht den Fonds (AIF). Ziel ist es die Transparenz gegenüber den Anlegern und der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten Fonds zu erhöhen.

Ein wesentlicher Vorteil für AIFM ist der EU-Pass. Er berechtigt einen AIFM zum Vertrieb von AIF an professionelle Anleger innerhalb der EU. Für Privatkunden müssen AIFM und AIF nach wie vor die nationalen Rahmenbedingungen der einzelnen EU-Länder erfüllen.


AIFM-Richtlinie (in Liechtenstein im AIFMG umgesetzt)
Richtlinie 2011/61/EU

AIFM-Durchführungsverordnungen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 447/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 448/2013

Delegierte Verordnungen
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 694/2014

Fonds für Risikokapital/EuVECAs 
Verordnung (EU) Nr. 345/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 593/2014

Fonds für soziales Unternehmertum/EuSEFs 
Verordnung (EU) Nr. 346/2013

Langfristige Investmentfonds/ELTIFs 
Verordnung (EU) Nr. 2015/760

Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte/PRIIP
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Delegierte Verordnung EU 2017/653

Finanzderivate/EMIR
Verordnung 648/2012
Übersicht Level 2 Rechtsakte

MiFID 2
Richtlinie 2014/65/EU
Übersicht Level 2 Rechtsakte