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Rechtliches / Liechtenstein / Gesetze / AIFM
AIFM

Die AIFM-Richtlinie dient dazu, die Transparenz gegenüber den Anlegern und der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) und der von ihnen verwalteten Fonds (AIF) zu erhöhen.

Liechtenstein hat diese Richtlinie mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und mit der Verordnung vom 22. März 2016 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) in nationales Recht übernommen.

Gesetz und Verordnung regulieren die Manager (AIFM – Alternative Investment Fund Managers) und nicht den Fonds (AIF). Sie betreffen alle Manager offener und geschlossener Fonds, soweit sie nicht bereits durch die UCITS-Richtlinie reguliert sind.

Eine Besonderheit des AIFMG in Liechtenstein ist die Einführung von Teillizenzen für die Zulassung als Administrator als Risikomanager oder als Vertriebsträger. Dies bietet zusätzliche Chancen für neue Marktteilnehmer.


AIFMG
Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)

AIFMV
Verordnung vom 22. März 2016 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV)