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Rechtliches / Liechtenstein / Gesetze / IUG
IUG

Geschichte des IUG
Vor der Einführung der getrennten UCITS- und AIFM-Gesetzgebung war das IUG das zentrale Fondsgesetz des Fondsstandortes Liechtenstein. Mit dem in der frühesten Fassung aus dem Jahr 1996 stammenden und mehrmals reformierten IUG wurden speziell die Richtlinien UCITS I und UCITS III in Liechtenstein umgesetzt. Wie aktuell unter dem UCITSG und dem AIFMG gewährleistete auch schon die frühere IUG-Gesetzgebung – für UCITS-Fonds – den diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Markt.

Seit der Einführung von UCITSG und AIFMG bestand das IUG in einer angepassten Fassung fort. UCITS-Fonds fielen nicht mehr unter dieses Gesetz sondern unter das UCITSG. Bis zum Inkrafttreten des Übernahmebeschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) galten das IUG und das AIFMG parallel.

Totalreform des IUG
Mit dem Übernahmebeschluss wurde das IUG geltender Fassung aufgehoben und durch ein totalreformiertes IUG ersetzt. Vier spezifische Kategorien von Investmentunternehmen ermöglichen eine massgeschneiderte Strukturierung von Gesellschafts- und Privatvermögen:
• Investmentunternehmen für Einanleger
• Investmentunternehmen für Familien
• Investmentunternehmen für Interessensgemeinschaften
• Investmentunternehmen für Konzerne


IUG
Investmentunternehmensgesetz (IUG) vom 2. Dezember 2015

IUV
Investmentunternehmensverordnung (IUV) vom 22. März 2016