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Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) vom 11. Dezember 2008 zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität
und Terrorismusfinanzierung in der konsolidierten Neufassung vom 4. Mai 2017

Gesetzestext

In der konsolidierten Neufassung des SPG ist am Ende das zu dieser konsolidierten Fassung führende Abänderungsgesetz vom 4. Mai 2017 enthalten, welches unter der Ziffer „II.“ die Übergangsbestimmungen enthält. Für die Fondsbranche gilt gemäss diesem Abschnitt „II Übergangsbestimmungen“, Absatz 3 eine allgemeine Aufschiebung der Anwendbarkeit des neuen Rechts bis zum 1. April 2018.


Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) vom 17. Februar 2009 zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung in der konsolidierten Neufassung vom 1. September 2017
Verordnungstext