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Rechtliches / Steuern / Informationsaustausch
Informationsaustausch

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (OECD) hat Liechtenstein im Rahmen der Länderprüfungen bereits 2015 gute Noten ausgestellt und als «Largely Compliant» beurteilt. Liechtenstein verfügt damit über dieselbe Einstufung wie z.B. Deutschland und Grossbritannien.

Seit Jahren verfolgt Liechtenstein eine konsequente Steuerkonformitätsstrategie und hat bereits mit über 50 Staaten weltweit bilaterale Steuerabkommen abgeschlossen: 
Mit dem Vereinigten Königreich (August 2009), Deutschland (September 2009), Frankreich (September 2009), den Niederlanden (November 2009), den USA (Dezember 2008), Australien (Juni 2011), Japan (Juli 2012) und Kanada (Januar 2013), um nur einige wenige zu nennen. Liste der Steuerabkommen Liechtensteins

Amtshilfeübereinkommen als Grundlage für Informationsaustausch auf Anfrage

Am 21. November 2013 hat das Fürstentum Liechtenstein die Multilaterale Konvention der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAK) unterzeichnet und am 22. August 2016 ratifiziert. Die MAK ermöglicht den Vertragspartnern, sich betreffend einer Vielzahl von Steuern Amtshilfe zu leisten. Der Informationsaustausch auf Ansuchen und der spontane Informationsaustausch sind seit Anfang 2017 anwendbar. Die MAK ist gleichzeitig die Grundlage für die multilaterale Vereinbarung zur Umsetzung des globalen AIA-Standards (MCAA).

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der AIA-Standard der OECD enthält die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen über Finanzkonten in Steuersachen. Am 29. Oktober 2014 hat Liechtenstein zusammen mit 50 weiteren Staaten die multilaterale Vereinbarung zur Umsetzung dieses globalen Standards zum AIA (MCAA) unterzeichnet.

Liechtenstein hat sich der Early-Adopter-Initiative der G5-Staaten (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Spanien) zur früheren Einführung des AIA angeschlossen. In einem bilateralen Steuertransparenzabkommen zwischen Liechtenstein und der EU wurde die Einführung des AIA ab 2016 mit praktisch allen EU-Mitgliedstaaten vereinbart.

Seit November 2016 hat der Liechtensteinische Landtag der Aktivierung des AIA mit weiteren 60 Partnerstaaten zugestimmt. Einschliesslich der EU-Staaten umfasst der AIA in Liechtenstein somit derzeit 88 Länder. Im Jahr 2020 ist der Ausbau um weitere 20 Abkommen auf 108 geplant.

Als Konsequenz dieser Massnahmen entstehen Investoren keine steuerlichen Nachteile beim Erwerb liechtensteinischer Fonds. Im Gegenteil: Liechtensteinische Fonds unterliegen in Liechtenstein der unbeschränkten Steuerpflicht und haben deshalb im Grunde dieselben Deklarations- und Mitwirkungs-pflichten wie übrige steuerpflichtige Unternehmen. Die Erträge aus dem verwalteten Vermögen liechtensteinischer Fonds werden jedoch steuerlich freigestellt (Art. 48 Abs.1 Bst g Steuergesetz). Liechtensteinische Fonds unterliegen im Resultat keiner effektiven Besteuerung. Liechtenstein kennt zudem keine Quellensteuer auf Ausschüttungen von Fonds sowie keine «Taxe d’abonnement» (subscription tax). Für den Investor fallen somit lediglich die Steuern seines Heimatstaates an.