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Gemeinnützige Stiftungen: Gemeinsam investieren, mehr Wirkung erzielen

Gemeinnützige Stiftungen: Gemeinsam investieren, mehr Wirkung erzielen

"Für kleine und mittlere gemeinnützige Stiftungen entscheidet nicht allein die erzielte Rendite über den langfristigen Erfolg. Ebenso entscheidend ist eine kostenbewusste Vermögensverwaltung. Jeder eingesparte Verwaltungskostenfranken kommt letztlich unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zugute. Eine wirtschaftliche Vermögensverwaltung ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Stiftungstätigkeit."

Mit diesen Worten bringt Mag. iur. René Saurer, MES, Partner bei Gasser Partner Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung in der Stiftungspraxis, eine Herausforderung auf den Punkt, mit der sich zahlreiche gemeinnützige Stiftungen konfrontiert sehen. Während die Anforderungen an eine professionelle Vermögensverwaltung stetig steigen, verfügen viele kleinere und mittlere Stiftungen nicht über ein Vermögen, das institutionelle Skaleneffekte ermöglicht.

Gerade deshalb gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich eine qualitativ hochwertige Vermögensverwaltung mit einer möglichst effizienten Kostenstruktur verbinden lässt.

Wirtschaftlichkeit dient dem Stiftungszweck
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen keinen wirtschaftlichen Selbstzweck. Das Stiftungsvermögen ist vielmehr dauerhaft so zu verwalten, dass der vom Stifter vorgegebene gemeinnützige Zweck nachhaltig erfüllt werden kann. Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verpflichtet die Stiftungsorgane zu einer sorgfältigen und zweckentsprechenden Verwaltung des Stiftungsvermögens. Bei gemeinnützigen Stiftungen unterliegt diese Vermögensverwaltung zudem der staatlichen Stiftungsaufsicht sowie der Kontrolle durch die Revisionsstelle.

Aus dieser Verantwortung folgt mehr als die Pflicht, eine angemessene Rendite zu erzielen. Ebenso wichtig ist ein wirtschaftlicher Umgang mit den verfügbaren Mitteln. Jeder Franken, der für Vermögensverwaltung, Administration oder Transaktionskosten aufgewendet werden muss, steht nicht mehr für die Förderung gemeinnütziger Projekte zur Verfügung. Kostenbewusstsein ist deshalb keine betriebswirtschaftliche Nebensache, sondern Ausdruck einer verantwortungsvollen Wahrnehmung des Stiftungszwecks.

Gerade kleinere und mittlere Stiftungen stehen hierbei vor einer besonderen Herausforderung. Viele regulatorische und organisatorische Anforderungen fallen unabhängig von der Vermögensgrösse an. Dadurch liegt die relative Kostenbelastung häufig deutlich höher als bei grossen institutionellen Anlegern.

Das Fondsprinzip wurde für genau dieses Problem entwickelt
Die Idee kollektiver Kapitalanlagen beruht auf einem einfachen wirtschaftlichen Prinzip: Mehrere Anleger bündeln ihre Vermögen und investieren gemeinsam nach einer einheitlichen Anlagestrategie. Durch dieses Pooling entstehen Skaleneffekte, welche die professionelle Vermögensverwaltung effizienter und kostengünstiger machen.

Für institutionelle Anleger bietet der Alternative Investment Fund (AIF) hierfür einen besonders geeigneten regulatorischen Rahmen. Nach Art. 4 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) ist ein AIF ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der Kapital von mehreren Anlegern einsammelt, um es gemäss einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren.

Die europäische Regulierung knüpft damit unmittelbar an den wirtschaftlichen Grundgedanken kollektiver Kapitalanlagen an: Gemeinsam lassen sich professionelle Strukturen schaffen, die für einzelne Anleger wirtschaftlich oftmals nicht sinnvoll darstellbar wären.

Die Vorteile sind erheblich. Portfolio Management, Risikomanagement, Compliance, Bewertung, Verwahrung, Reporting und Handelsabwicklung werden zentral organisiert und auf ein deutlich grösseres Vermögen verteilt. Fixkosten verlieren dadurch an Gewicht. Gleichzeitig verbessern sich häufig die Konditionen bei Depotbanken und Brokern sowie der Zugang zu institutionellen Anlageklassen.

Gemeinnützige Stiftungen bilden eine natürliche Anlegergruppe
Bemerkenswert ist, dass zahlreiche gemeinnützige Stiftungen sehr ähnliche Anforderungen an ihre Vermögensanlage stellen. Im Mittelpunkt stehen regelmässig der langfristige Kapitalerhalt, ein stetiger Ertrag zur Finanzierung des Stiftungszwecks, eine breite Diversifikation, ein kontrolliertes Risikoprofil sowie transparente Governance-Strukturen.

Unterschiedlich sind oftmals lediglich Ausschüttungsquoten oder individuelle Nachhaltigkeitsvorgaben. Die grundlegenden Anlageziele weisen dagegen eine hohe Übereinstimmung auf.

Diese Gemeinsamkeiten machen gemeinnützige Stiftungen zu einer nahezu idealen Anlegergruppe für eine gemeinsame Fondslösung. Die einzelne Stiftung bleibt rechtlich vollständig selbständig und entscheidet weiterhin eigenverantwortlich über ihre Vermögensanlage. Gleichzeitig profitiert sie von den Grössenvorteilen einer professionell verwalteten kollektiven Anlagestruktur.

Ein überzeugender Anwendungsfall für Liechtenstein
Liechtenstein zählt seit vielen Jahren zu den etablierten europäischen Fondsstandorten und verfügt über umfassende Erfahrung in der Strukturierung und Verwaltung alternativer Investmentfonds. Gleichzeitig ist Liechtenstein eines der führenden Domizile für Philanthropie im Allgemeinen und für gemeinnützige Stiftungen im Besonderen. Die regulatorische Flexibilität des AIF-Regimes eröffnet die Möglichkeit, Fondsstrukturen auf die Bedürfnisse klar definierter Anlegergruppen auszurichten.

Die Bündelung der Vermögen gemeinnütziger Stiftungen stellt hierfür einen besonders überzeugenden Anwendungsfall dar. Sie verbindet professionelle institutionelle Vermögensverwaltung mit einer effizienten Kostenstruktur und ermöglicht gleichzeitig eine auf die besonderen Bedürfnisse gemeinnütziger Einrichtungen abgestimmte Governance.

Gerade im Stiftungsbereich entfalten die wirtschaftlichen Vorteile kollektiver Kapitalanlagen ihre grösste Wirkung. Denn jede Reduktion laufender Verwaltungskosten erhöht unmittelbar die Mittel, die für den eigentlichen gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden können.

Fazit
Das Grundprinzip eines Investmentfonds besteht darin, Vermögen zu bündeln und dadurch Grössenvorteile zu schaffen. Für kleine und mittlere gemeinnützige Stiftungen kann dieses Prinzip einen besonderen Mehrwert entfalten. Die gemeinsame Vermögensanlage in einem speziell ausgestalteten Alternative Investment Fund verbindet professionelle Vermögensverwaltung, institutionelle Governance und Kosteneffizienz, ohne die Eigenständigkeit der einzelnen Stiftung einzuschränken.

Vor diesem Hintergrund erscheint ein AIF für gemeinnützige Stiftungen nicht lediglich als eine weitere Anlageform, sondern als eine konsequente Fortentwicklung des Fondsprinzips: Mehrere Stiftungen verfolgen gemeinsam das Ziel einer effizienten Vermögensverwaltung – damit möglichst viele Mittel dort ankommen, wo sie letztlich wirken sollen: bei der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke.

Mag. iur. Wolfgang Mildner, LL.M.
General Counsel 
CAIAC Fund Management AG
www.caiac.li