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Einsatz von Anlageberatern in liechtensteinischen Fonds

Einsatz von Anlageberatern in liechtensteinischen Fonds

1. Einleitung
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Standort für die Auflage und Verwaltung von Fonds entwickelt. Ein Grund für diesen Erfolg ist die stabile politische und wirtschaftliche Lage des Landes sowie die hohe Qualität der liechtensteinischen Finanzdienstleistungen. Um diese Expertise weiter zu stärken und die Attraktivität der liechtensteinischen Fonds für Investoren und Fondspromotoren zu erhöhen, setzen viele Fondsverwaltungsgesellschaften auf die Zusammenarbeit mit externen Anlageberatern. Diese beraten die Vermögensverwalter bei der Auswahl von Anlagegegenständen und Umsetzung der Anlagestrategie und bringen dabei spezialisierte Expertise sowie fundierte Marktkenntnisse ein. 

2. Ausgangslage: 
Der Einsatz von Anlageberatern bei liechtensteinischen Fonds hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies lässt sich einerseits auf die zunehmende Komplexität der globalen Finanzmärkte zurückführen, die durch Faktoren wie Digitalisierung, eine wachsende Vielfalt an Finanzinstrumenten, Markvolatilität und geopolitische Unsicherheiten geprägt ist. Andererseits spielen die verschärften aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vermögensverwalter eine entscheidende Rolle. Anlageberater müssen in der Regel gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in dem sie tätig sind, zugelassen sein. In Liechtenstein ist hierfür die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig, die sowohl die Zulassung als auch die laufende Beaufsichtigung der Berater übernimmt. Der rechtliche Rahmen wird durch das Vermögensverwaltungsgesetz (VVG), die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sowie durch spezifische Mitteilungen der FMA definiert, wie beispielsweise die FMA-Mitteilung 2023/1: „Einsatz von Anlageberatern in Fonds“.

Wer als Anlageberater tätig sein will, benötigt eine entsprechende Qualifikation. Diese kann durch ein Studium in einem relevanten Fach sowie durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Anlageberatung erworben werden. Abhängig von nationalen und europäischen Standards variieren die Anforderungen an Qualifikationen und Zulassungen jedoch. MiFID II bietet hierbei eine einheitliche Grundlage für die Qualifikation und Zulassung von Beratern in der EU und im EWR (vgl. MiFID II, Artikel 25).

Die Zusammenarbeit zwischen einem Vermögensverwalter und einem Anlageberater wird individuell gestaltet und richtet sich nach den spezifischen Bedürfnissen des Fonds sowie der Expertise des Beraters. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Tätigkeit eines Anlageberaters nicht als Delegation der Anlageentscheidung gilt. Dies bedeutet, dass die Verwaltungsgesellschaft, der Alternative Investment Fund Manager (AIFM) oder ein delegierter Vermögensverwalter weiterhin die Entscheidungsbefugnis hat und das Risiko der Anlageentscheidung trägt. Der Anlageberater selbst gibt lediglich Empfehlungen ab, auf deren Basis die endgültigen Entscheidungen getroffen werden.

3. Gründe und Vorteile für den Einsatz von Anlageberatern
Der Einsatz von Anlageberatern kann für liechtensteinische Fonds eine Reihe von Vorteilen bieten. Anlageberater bringen spezialisiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung ein. Dadurch können Sie den Vermögensverwaltern wertvolle Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung der Anlagestrategie bieten. Darüber hinaus können Anlageberater dazu beitragen, das Anlagerisiko zu minimieren und die Rendite des Fonds zu optimieren.

Expertise und Erfahrung:
Aufgrund ihrer Erfahrung und ihres spezifischen Fachwissens können Anlageberater dazu beitragen, die Performance des Fonds zu verbessern und gleichzeitig die mit der gewählten Anlagestrategie verbundenen Risiken zu minimieren. Sie bieten den Vermögensverwaltern wertvolle Unterstützung bei der Auswahl von Anlagegegenständen und Umsetzung der Anlagestrategie.

Effizienz:
Der Einsatz von externen Anlageberatern kann die Effizienz des Investitionsprozesses erhöhen und Kosten senken. Beispielsweise kann sich der Zeitaufwand, den Vermögensverwalter für die Recherche und Analyse von Anlagemöglichkeiten aufwenden, erheblich reduzieren.

Zugang:
Nutzung des Know-hows von Anlageberater zu neuen Marktsegmenten und innovativen Anlagemöglichkeiten, in die bis anhin nicht investiert wurde. Dieses Fachwissen kann dazu beitragen, die Diversifikation der Fonds zu verbessern und die Renditechancen zu steigern. 

Unabhängigkeit und Objektivität:
Externe Anlageberater können aufgrund ihrer Rolle unabhängige und objektive Anlageempfehlungen abgeben. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Interessenkonflikte zu minimieren und die Interessen der Anleger zu schützen.

Aufgrund des erweiterten Dokumentationsaufwandes (Zielmarkt-, Geeignetheitsprüfung etc.) durch MiFID II zur Verbesserung des Anlegerschutzes, aber auch aufgrund der in zahlreichen Ländern gestiegenen Anforderungen an eine Lizenz zur Verwaltung von Kundengeldern, kann ein Fonds auch für den Anlageberater zahlreiche Vorteile bieten.

Schlanke Strukturen:
Der erwähnte Dokumentationsaufwand sowie die übrigen administrativen und regulatorischen Aufgaben und Pflichten können an die Verwaltungsgesellschaft ausgelagert werden. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwandes und ermöglicht eine Fokussierung auf das Kerngeschäftes.

Zugänglichmachung des strategischen Ansatzes:
Durch den Einsatz eines Anlageberaters in einem Fonds kann dessen strategischer Ansatz einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Zudem bietet ein Fonds die Möglichkeit zum Aufbau eines unabhängig geprüften und bestätigten Track Records der eigenen Anlagestrategie.

Risikotransformation:
Ein positiver Nebeneffekt für den Anlageberater bei der Verwendung eines Fonds besteht darin, dass aufgrund der Haftung der Verwaltungsgesellschaft respektive der Depotbank gegenüber den Anlegern eine Risikotransformation stattfindet. Das Haftungsrisiko und die damit verbundenen Kosten werden von Vermögensverwalter und Anlageberater auf die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank übertragen.
 
4. Mögliche Ausgestaltung eines Anlageberateransatzes: 
Je nach Lizenz und Wissen des Anlageberaters existieren unterschiedliche Möglichkeiten für den Einsatz von Anlageberatern in einem liechtensteinischen Investmentfonds. Der gängigste Ansatz ist der feste Einsatz des Anlageberaters im Fonds unter dessen Nennung im konstituierenden Dokument. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anlageberater, sofern notwendig, über eine entsprechende Lizenz zur Anlageberatung verfügt oder gemäss der lokalen Aufsichtsbehörde zur Anlageberatung befugt ist. Der Anlageberater berät nun in seiner Rolle den eingesetzten Vermögensverwalter oder die Verwaltungsgesellschaft bzw. den AIFM mit spezifischen Empfehlungen für ein Finanzinstrument, wobei der tatsächliche Anlageentscheid nicht beim Anlageberater liegt.
Im Kontext der möglichen Ausgestaltung eines Anlageberateransatzes ist es essenziell, unabhängig von der gewählten Ausgestaltung sicherzustellen, dass zwischen der Fondsgesellschaft und dem Anlageberater beziehungsweise dem eingesetzten Vermögensverwalter eine vertragliche Vereinbarung geschlossen wird. Diese Vereinbarung sollte die Rechte und Pflichten aller Parteien klar und umfassend definieren, um eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Sie soll auch sicherstellen, dass keine unzulässige Einflussnahme von Dritten auf den Fonds stattfindet. Eine solche Vereinbarung dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch der Förderung von Transparenz und der Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung innerhalb der Geschäftsbeziehung.

5. Fazit:
Der gezielte Einsatz externer Anlageberater stärkt die Wettbewerbsfähigkeit liechtensteinischer Fonds im internationalen Umfeld. Durch ihre Expertise und Marktkenntnisse unterstützen sie Vermögensverwalter oder Fondsverwaltungsgesellschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von Anlagestrategien und leisten einen wichtigen Beitrag zum Risikomanagement und zur Risikominderung. Gleichzeitig profitieren auch die Berater von effizienten administrativen Strukturen und der Möglichkeit, ihren strategischen Ansatz einem breiten Investorenkreis zugänglich zu machen. Klar definierte rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen sind dabei die Grundlage für eine transparente und erfolgreiche Zusammenarbeit, die den Finanzplatz Liechtenstein weiter aufwertet.

Giancarlo Bundi
Business Developer Fund Solutions
LGT Fund Management Company Ltd.