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ELTIF II bringt Bewegung in langfristige europäische Fondsstrukturen

ELTIF II bringt Bewegung in langfristige europäische Fondsstrukturen

Mit der Reform der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds hat der europäische Gesetzgeber einen zweiten Anlauf unternommen, das Instrument des ELTIF in der Praxis wirksamer zu verankern. Ziel bleibt es, langfristiges Kapital gezielt in die europäische Realwirtschaft zu lenken, insbesondere in Infrastrukturprojekte, nicht börsennotierte Unternehmen, Immobilien und nachhaltige Transformationsvorhaben. Die erste ELTIF-Generation blieb hinter diesen Erwartungen zurück. In der praktischen Umsetzung erwiesen sich zahlreiche regulatorische Vorgaben als zu starr, was sowohl die Produktentwicklung als auch den Vertrieb erheblich erschwerte. ELTIF II setzt an diesen Schwachstellen an und verfolgt einen deutlich marktnäheren Ansatz.

Erleichterter Vertrieb an Privatanleger bei unverändertem Anlegerschutz
Eine zentrale Neuerung von ELTIF II betrifft den Vertrieb an Privatanleger. Während ELTIF I den Zugang faktisch stark begrenzte, insbesondere durch Mindestanlagesummen, Investitionsobergrenzen und zusätzliche formale Hürden, ermöglicht ELTIF II den Vertrieb an Privatanleger deutlich breiter. Die bisherigen quantitativen Zugangsbeschränkungen wurden aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine stärkere Betonung der bestehenden Regeln zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung. Der Anlegerschutz erfolgt damit weniger über pauschale Eintrittsschwellen, sondern über eine individuelle Beurteilung der finanziellen Situation, der Anlageziele und der Risikotragfähigkeit des jeweiligen Anlegers.
Damit wird der Vertrieb an Privatanleger nicht nur rechtlich erleichtert, sondern auch systematisch neu eingeordnet. Für Fondspromotoren und Berater bedeutet dies mehr Flexibilität in der Strukturierung und Platzierung von ELTIFs, zugleich aber eine höher gewichtete Verantwortung für eine sorgfältige Produktkonzeption, Beratung und Dokumentation im Vertrieb.

Illiquidität als zentrales Abgrenzungskriterium
Vor diesem Hintergrund kommt dem ELTIF Regime eine besondere Bedeutung zu. Viele der im Fokus stehenden Vermögenswerte, wie Infrastrukturprojekte, Private Equity oder langfristige Unternehmensfinanzierungen, sind ihrer Natur nach relativ illiquide. Der Vertrieb solcher Anlagen an Privatanleger ist ausserhalb des ELTIF Regimes nur eingeschränkt oder unter erheblich strengeren Voraussetzungen möglich. Der ELTIF schafft hier einen klar definierten, europaweit harmonisierten Rahmen, der den Zugang von Privatanlegern zu langfristigen und weniger liquiden Anlagen erlaubt, ohne den Anlegerschutz zu vernachlässigen.
Gerade diese Verbindung zwischen kontrollierter Illiquidität und reguliertem Privatanlegervertrieb unterscheidet den ELTIF von anderen Fondsstrukturen. ELTIF II stärkt diesen Ansatz, indem es die regulatorischen Vorgaben praxisnäher ausgestaltet, ohne den Grundgedanken der langfristigen Kapitalbindung aufzugeben.

Erweiterte Anlagemöglichkeiten und marktnähere Strategien
Parallel dazu wurde der Rahmen für zulässige Anlagestrategien deutlich erweitert. ELTIFs können nun in einem breiteren Umfang in langfristige Vermögenswerte investieren, darunter unterschiedliche Formen von Infrastrukturfinanzierungen, Unternehmensdarlehen, Beteiligungen sowie nachhaltige Projekte. Auch die Einbindung anderer Fondsstrukturen wurde erleichtert. Diese Öffnung trägt der wirtschaftlichen Realität Rechnung, dass langfristige Investitionen häufig komplexe Strukturen erfordern und nicht allein über klassische Eigenkapitalbeteiligungen abgebildet werden können. Der langfristige Investitionsfokus bleibt dabei als zentrales Merkmal des Produkts erhalten.

Liquidität als gestaltbares Element
Ein weiterer Schwerpunkt von ELTIF II liegt auf der Frage der Liquidität. Zwar bleibt der ELTIF seinem Grundkonzept nach ein langfristiges Anlageinstrument, doch eröffnet die Reform unter klar definierten Voraussetzungen die Möglichkeit von Rückgaben während der Laufzeit. Diese Rückgabemechanismen müssen mit der Anlagestrategie vereinbar sein und durch geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente abgesichert werden. Damit soll ein ausgewogenerer Ausgleich zwischen langfristiger Kapitalbindung und den Flexibilitätsbedürfnissen der Anleger geschaffen werden, ohne die strukturelle Illiquidität der zugrunde liegenden Anlagen zu verkennen.

Auswirkungen auf Fondsstrukturen und Marktteilnehmer
Auch für Fondsmanager und Verwaltungsgesellschaften bringt ELTIF II spürbare Erleichterungen. Bestimmte Diversifikations- und Konzentrationsvorgaben wurden angepasst, ebenso die Regelungen zur Fremdfinanzierung. Insbesondere für professionell ausgerichtete Fondsstrukturen eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, effiziente und wettbewerbsfähige Produkte innerhalb eines harmonisierten europäischen Rahmens aufzusetzen. Die Reform stärkt damit die Attraktivität des ELTIF als europaweit einsetzbares Produktvehikel.

Einordnung im Kontext der Kapitalmarktunion
ELTIF II ist im Kontext der europäischen Kapitalmarktunion zu sehen. Langfristige Investitionen sollen weniger von nationalen Besonderheiten abhängen und stärker über einheitliche Produktstandards kanalisiert werden. ELTIFs können hierbei eine Brückenfunktion zwischen institutionellen und privaten Kapitalgebern einnehmen.

Fazit
ELTIF II stellt keinen radikalen Systemwechsel zu ELTIF I dar, sondern eine gezielte Weiterentwicklung eines bestehenden Fondsregimes. Der ausdrücklich erleichterte Vertrieb an Privatanleger, verbunden mit klaren Leitplanken für den Umgang mit illiquiden Anlagen, macht den ELTIF zu einem zentralen Instrument für langfristige Investitionen. Durch mehr Flexibilität, erweiterte Anlagemöglichkeiten und praxisnähere Vorgaben wird das Regime marktrelevanter, ohne den Anlegerschutz zu relativieren. Richtig eingesetzt, kann es wesentliche Vorteile gegenüber AIFs mit ähnlicher Anlagestrategie bieten.

Mag. iur. Wolfgang Mildner, LL.M.
General Counsel 
CAIAC Fund Management AG